Gruppenveranstaltungen

z.B. Lerngruppen, Hausaufgabenbetreuung, Nähgruppen, Deutschkurse etc.

  • Einhaltung der Präventionsmaßnahmen und Regelungen der jeweils aktuell geltenden Landesverordnung
  • Bei Veranstaltungen in der Unterkunft muss das „Abstands- und Hygienekonzept für Veranstaltungen in den Gemeinschaftsunterkünften“ (s. Anhang) eingehalten werden.
  • Die maximale Anzahl der Teilnehmenden hängt von der Größe des Veranstaltungsortes
  1. Sie muss folglich für jede Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit der zuständigen

Heimleitung individuell überprüft werden.

  • Jeder Person sollen aktuell ca. 10 qm zur Verfügung stehen, damit ein Abstand von mind. 1,5 Meter zwischen allen Personen eingehalten werden kann.
  • Bei statischen Veranstaltungen, bei der jede Person während der Veranstaltung einen festen Sitzplatz hat, z.B. beim Deutschunterricht, genügen 5qm/Person.
  • Sollten sich mehr Personen pro Quadratmeter im Raum aufhalten, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Ehrenamtliche Projekte, Maßnahmen und Aktionen stehen in Verantwortung des entsprechenden Engagementträgers (Sozialträger, Freundeskreis, Kirchengemeinde, usw.). Diese sind für die Einhaltung und Umsetzung der Rahmenbedingungen verantwortlich.
  • Hinterlegen der Daten der externen Teilnehmer*innen für den Fall, dass eine Nachverfolgung aufgrund eines Corona-Falles notwendig wird.