Ehrenamtliche Betreuer dürfen – mit ABSPRACHE !!!- weiterhin in die Unterkunft

Ab 15.10. gibt es neue Regelungen für den Zugang in die Unterkunft

Grundsätzlich gilt ein Besuchs- und Übernachtungsverbot für alle Unterkünfte.

Von dem Besuchsverbot sind ausgenommen: Hauptamtliche und ehrenamtliche Begleiter*innen und Betreuer*innen der Geflüchteten

!!!!!Achtung: Auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen benötigen eine konkrete Absprache mit der Hausleitung !!!!

Wichtig: Vernünftige und rücksichtsvolle Menschen schützen sich und die anderen Menschen in dem sie sich an die Hygienevorschriften insbesondere das Tragen von Mund- und Nasenschutz halten.

Allen nicht vernünftigen Menschen ist es vorgeschrieben!