Einzelengagement in der Unterkunft
z.B. Patenschaften, 1:1 Lernbegleitung, Alltagsbegleitung sind möglich unter folgenden Regelungen
- Einhaltung der Präventionsmaßnahmen und Regelungen der jeweils aktuellgeltenden Landesverordnung
- Beachtung der Besuchsregelung in Absprache mit der Unterkunft
- Hinterlegen der Daten für den Fall, dass eine Nachverfolgung aufgrund eines Corona-Falles notwendig wird.
Ein Engagement in den Gemeinschaftsunterkünften ist nicht möglich, wenn Sie Erkältungs- und/oder Grippesymptome haben oder sie innerhalb den letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten.