Ehrenamtliche Betreuer dürfen – mit ABSPRACHE !!!- weiterhin in die Unterkunft
Ab 15.10. gibt es neue Regelungen für den Zugang in die Unterkunft
Grundsätzlich gilt ein Besuchs- und Übernachtungsverbot für alle Unterkünfte.
Von dem Besuchsverbot sind ausgenommen: Hauptamtliche und ehrenamtliche Begleiter*innen und Betreuer*innen der Geflüchteten
!!!!!Achtung: Auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen benötigen eine konkrete Absprache mit der Hausleitung !!!!
Wichtig: Vernünftige und rücksichtsvolle Menschen schützen sich und die anderen Menschen in dem sie sich an die Hygienevorschriften insbesondere das Tragen von Mund- und Nasenschutz halten.
Allen nicht vernünftigen Menschen ist es vorgeschrieben!