Einzelengagement in der Unterkunft

z.B. Patenschaften, 1:1 Lernbegleitung, Alltagsbegleitung sind möglich unter folgenden Regelungen

  • Einhaltung der Präventionsmaßnahmen und Regelungen der jeweils aktuellgeltenden Landesverordnung 
  • Beachtung der Besuchsregelung in Absprache mit der Unterkunft
  • Hinterlegen der Daten für den Fall, dass eine Nachverfolgung aufgrund eines Corona-Falles notwendig wird.

Ein Engagement in den Gemeinschaftsunterkünften ist nicht möglich, wenn Sie Erkältungs- und/oder Grippesymptome haben oder sie innerhalb den letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten.